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  • AutorenbildUdo Güdemann

zusätzliche Lockerungen in BaWü:

ab dem 11. Mai 2020 Kontaktbeschränkungen > Geschwister werden von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen. > Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen. Dienstleistungen und Handel > Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure können wieder angeboten werden. Dazu zählen: - Massagestudios - Kosmetikstudios - Nagelstudios - Tattoo-Studios - Piercingstudios

Freizeit, Sport und Vergnügen > Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomischen Angebote sind nicht erlaubt. > Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen etc. > Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich etwa Reitanlagen und Hundeschulen. Gesundheit und Pflege > Schrittweise Lockerung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Verkehr > Fahrschulen können schrittweise wieder öffnen. > Sportboothäfen können wieder den Betrieb aufnehmen. > Luftsport ist wieder möglich. Vor Pfingsten (voraussichtlich ab dem 18.05.2020): Bildung > In Abstimmung mit den Trägern öffnet ab dem 18. Mai die Kinderbetreuung. Maximale Belegung bis 50 Prozent. > Öffnung der 4. Klassen in den Grundschulen ab dem 18. Mai. > Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs soll erstellt werden Gastronomie und Tourismus > Öffnung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper mit autarker Versorgung. > Öffnung der Außengastronomie. In einem weiteren Schritt später Öffnung des Innenbereichs von Speisewirtschaften. > Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle. > Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf oder Bootverleih werden wieder erlaubt. > Fahrradverleih zu touristischen Zwecken wird wieder möglich. Sport 1. und 2. Fußball-Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Sogenannte Geister- oder Wohnzimmerspiele. Ab Pfingsten: Bildung > Ab dem 15. Juni sollen die Grundschulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 1/3 und 2/4. > Ab dem 15. Juni sollen die weiterführenden Schulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 und am Gymnasium 9/10 Gastronomie und Tourismus > Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder touristische Gäste aufnehmen. > Öffnung von Besucherzentren und Freizeitparks. Sport und Fitness > Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze sollen wieder öffnen können. > Spaß- und Freizeitbäder sollen zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können. Verkehr Personen-Flussschiffahrt und Bodenseeschifffahrt soll den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.

Alle genannten Lockerungen nur unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen ! Derzeit nicht abschätzbar: Bei diesen Punkten sind Hygienekonzepte in Erarbeitung beziehungsweise in der Prüfung. Ein Datum für eine mögliche Öffnung steht derzeit aber noch nicht fest. Dienstleistungen > Prostitutionsgewerbe. Freizeit und Gastronomie > Saunen und Wellnessbereiche. > Der Innenbereich von Kneipen und Bars. Kultur, Freizeit und Sport > Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper und Kinos. > Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals. > Diskotheken. > Zuschauer bei Sportveranstaltungen. > Freibäder. > Badeseen. > Bolzplätze. >Mannschaftssport. Verkehr > Omnibusse im touristischen Verkehr. Veranstaltungen > Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste/Kirmes/Hoketse, Vereinsfeste, Kongresse, Feiern. > Großveranstaltungen sind voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich. Quelle : Staatsministerium Banden-Württemberg/Stuttgart Detaillierte Infos unter: www.baden-württemberg.de

(alles ohne Gewähr)

BFZ, den 6. Mai 2020 www.bürgerforum-zell.de < immer einen Klick wert !

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